Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Villa Christiana

Vermieter: Oliver Behrens, Wiedortschneise 1, 18181 Graal-Müritz

1. Anreise / Abreise
Die Anreise erfolgt i.d.R. ab 16.00 Uhr, die Abreise i.d.R. spätestens 10.00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt mit der Folge, dass der Vermieter oder dessen Vertreter frei über das Objekt verfügen kann. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete erfolgt hier grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren (sofern in der jeweiligen Ferienwohnung zulässig) ist Art und Größe anzugeben.

3. Bezahlung
Der Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters gilt als zusätzliche und finale Bestätigung der Buchung / des Mietverhältnisses. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist, wenn nicht anders in Angebot oder Buchungsbestätigung ausgewiesen, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Restbetrages wird, sofern nicht anders ausgewiesen, 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

4. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte idealerweise schriftlich erfolgen. Der im Falle des Rücktritts dem Vermieter entstandene Schaden muss durch den Mieter ersetzt werden und wird für wie folgt pauschaliert:
• ab dem 120. Tag vor Mietbeginn: €30 Abwicklungsgebühr
• bis zum 61. Tag vor Mietbeginn: Anzahlungsbetrag bzw. 20% des Gesamtmietpreises
• bis zum 15. Tag vor Mietbeginn: 50% des Gesamtmietpreises
• bis zum 8. Tag vor Mietbeginn: 80% des Gesamtmietpreises
• ab dem 7. Tag vor Mietbeginn: 95% des Gesamtmietpreises
Ausschlaggebend ist jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden automatisch verrechnet. Eine Ersatzperson, die in den ansonsten unveränderten Vertrag eintritt, kann vom ursprünglichen Vertragspartner gestellt werden, sofern eine rechtzeitige, schriftliche Benachrichtigung an den Vermieter erfolgt.

5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung(en), Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an Ferienwohnungen und / oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Etwaige Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet wurden, sind im Nachhinein ausgeschlossen.  Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnungen, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen (z.B. Ausstattung / Möbel) vor. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Geist und der Intention der vorherigen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnort des Vermieters.